Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die NotarPartner GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 4–6, 48145 Münster (nachfolgend auch „Leistungserbringerin") bietet digitale und dynamische Vertragsformulare und sonstige Dokumente und Services für die notarielle Tätigkeit über ihre Onlineplattform notarpartner.de (nachfolgend „Software") an.

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für die Nutzung der Software und regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Leistungserbringerin und dem Nutzer. Soweit es für Produkte oder Dienstleistungen gesonderte Lizenzvereinbarungen gibt (z. B. Softwarelizenzverträge), gelten diese ergänzend.

Leistungen der Leistungserbringerin erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in der zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils gültigen Fassung. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite notarpartner.de/agb abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nicht anerkannt; diese werden auch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Leistungserbringerin stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

Die Registrierung für die Nutzung der Software erfolgt über die Website notarpartner.de. Die Nutzung setzt die wirksame Erteilung und Aufrechterhaltung einer gültigen Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) voraus.

Die Leistungserbringerin behält sich vor, diese AGB während eines laufenden Dauerschuldverhältnisses jederzeit – soweit es hierfür triftige Gründe gibt – zu ändern. Als triftiger Grund gelten insbesondere eine Änderung der Rechtslage (inklusive der höchstrichterlichen Rechtsprechung), Veränderungen und Weiterentwicklungen der Technik, veränderte organisatorische Anforderungen, Regelungslücken in den AGB und eine Veränderung des Marktes. Die Veränderung der AGB muss erforderlich sein und darf den Nutzer nicht unangemessen benachteiligen. Änderungen der AGB teilt die Leistungserbringerin dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Sie informiert den Nutzer gleichzeitig über sein Widerspruchsrecht, wonach der Nutzer den Änderungen innerhalb der genannten Frist (beginnend mit dem Zugang der Mitteilung über die Änderung nebst Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit) in Textform widersprechen kann. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht fristgemäß, treten diese mit Fristablauf in Kraft.

§ 2 Elektronischer Kommunikationsweg

Zwischen dem Nutzer und der Leistungserbringerin gilt der elektronische Kommunikationsweg als vereinbart. Die E-Mail-Adresse, die der Nutzer für sein Online-Konto bei der Leistungserbringerin angibt (E-Mail-Adresse des Notars und der Kanzlei), darf für die elektronische Kommunikation verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die von ihm angegebene E-Mail-Adresse auf eingegangene Nachrichten der Leistungserbringerin zu prüfen und den ordnungsgemäßen Empfang sicherzustellen (z. B. Durchsicht auch des „SPAM"-Ordners).

§ 3 Vertragsverhältnis, Leistungsbeschreibung

Die Leistungserbringerin behält sich die jederzeitige Änderung an der Software und sonstigen Dienstleistungen im Rahmen der technischen und inhaltlichen Weiterentwicklung und Produktentwicklung vor. Die Leistungserbringerin kann Vertragsformulare, sonstige Dokumentvorlagen und Inhalte (z. B. E-Mail-Funktion, E-Akte, Wissensdatenbank) aus wichtigem Grund vorübergehend oder auf Dauer ändern oder einstellen. Die Änderung oder Einstellung darf für den Nutzer nicht unzumutbar sein und muss unter Nennung des wichtigen Grundes nachvollziehbar begründet werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • aufgrund von Änderungen der Gesetze oder der Rechtsprechung eine Überarbeitung der Software (insbesondere der Formulare) zwingend erforderlich ist;
  • aufgrund sonstiger unmittelbarer oder mittelbarer rechtlicher Gründe (insbesondere Datenschutzrecht) ein Dienst oder ein Produkt nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Form aufrechterhalten werden kann;
  • die Aufrechterhaltung des vollen Leistungsumfangs zu unüberwindlichen technischen Schwierigkeiten führen würde oder aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr sinnvoll erscheint.

Die Leistungserbringerin wird den Nutzer über Änderungen informieren, sei es im Wege des elektronischen Postweges oder durch Bekanntgabe auf der Website notarpartner.de.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen der Leistungserbringerin und dem Nutzer kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot besteht darin, dass der Nutzer sich online registriert, sein Einverständnis in die vorliegenden AGB erklärt, der Datenschutzerklärung der Leistungserbringerin – abrufbar unter notarpartner.de/datenschutz – und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung durch die Leistungserbringerin zustimmt (Angebot). Dieses Angebot muss von der Leistungserbringerin in Textform angenommen werden (Annahme).

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

Der Nutzer ist für die korrekte, aktuelle und vollständige Eingabe seiner Daten für die Nutzung der Software verantwortlich (Registrierungsdaten); er hat diese – soweit sie sich verändern – zu aktualisieren. Verstößt der Nutzer hiergegen, ist die Leistungserbringerin berechtigt, das Online-Konto des Nutzers vorübergehend oder auf Dauer ganz oder teilweise zu sperren bzw. zu löschen oder den Nutzer von der Nutzung der Software auszuschließen.

Es ist dem Nutzer nicht gestattet, Zugangsdaten (Nutzerkennungen und Passwörter, d. h. alle Buchstaben- und/oder Zahlenfolgen, die dazu bestimmt sind, unberechtigte Personen von der Nutzung auszuschließen) an Dritte weiterzugeben. Dritte sind nur solche Personen, die nicht von dem Nutzungsrecht des Nutzers gemäß § 7 umfasst sind. Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und sie sicherheitshalber in regelmäßigen Abständen zu ändern. Besteht Anlass zu der Vermutung, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, ist der Nutzer verpflichtet, die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und die Leistungserbringerin zu informieren. Der Nutzer darf Zugangsdaten nur in verschlüsselter Form dem aktuellen Stand der Technik entsprechend speichern oder übermitteln. Bei mehrfach wiederholter Falscheingabe von Zugangsdaten kann dies zur zeitweisen Sperrung des Online-Kontos des Nutzers oder der Nutzungsmöglichkeit für diesen Nutzer führen, worüber die Leistungserbringerin den Nutzer informieren wird.

Der Nutzer ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten in Verbindung mit seinem Online-Konto vorgenommen werden. Er hat die Leistungserbringerin über etwaige missbräuchliche Nutzung, die ihm bekannt wird, zu informieren. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er sich nach erfolgter Nutzung der Software mit seinem Online-Konto abmeldet.

Der Nutzer hat die Pflicht, seine Daten regelmäßig auf eigenen Medien (insbesondere Mandantendaten, erstellte Dokumente) zu sichern.

Der Nutzer darf die Software oder die Ergebnisse der Software nicht außerhalb seiner notariellen oder rechtsanwaltlichen Tätigkeit – insbesondere nicht als Wiederverkäufer – nutzen.

Die Leistungserbringerin weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass der Nutzer selbst für die Einhaltung der berufs- und standesrechtlichen sowie der sonstigen Vorschriften des Straf- und Datenschutzrechts sowie des Persönlichkeitsrechts im Rahmen der Nutzung der Software verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere auch für die eigenverantwortliche Prüfung der mit der Software erstellten Dokumente auf Richtigkeit vor Verwendung.

Sind spezielle Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Software erforderlich, hat der Nutzer sicherzustellen, dass sein System diese Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere hat er die erforderlichen Programme (z. B. Web-Browser und Textverarbeitungsprogramm) selbst vorzuhalten. Die Leistungserbringerin ist zur Änderung der zur Ausführung der Dokumente erforderlichen Programme berechtigt.

Der Nutzer stellt die Leistungserbringerin von jeglichen Ansprüchen Dritter, denen aufgrund der Verletzung von Bestimmungen in diesen AGB ein Schaden entstanden ist, frei.

Der Nutzer verpflichtet sich, die Software nur im Rahmen seiner Nutzungsrechte zu nutzen und Ergebnisse der Softwarenutzung nur im Rahmen des Nutzungsrechts weiterzugeben. Er verpflichtet sich insbesondere, die Softwarenutzung nicht unmittelbar oder mittelbar Personen innerhalb seiner Organisation zu ermöglichen, die über kein gültiges Nutzungsrecht verfügen bzw. nicht von einem gültigen Nutzungsrecht gemäß § 7 umfasst sind.

§ 6 Datenschutz

Die Leistungserbringerin weist den Nutzer darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie dem Telemediengesetz (TMG) von der Leistungserbringerin erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dies dient der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag. Zu den erhobenen Daten gehören insbesondere Kontaktinformationen (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kontonummer). Nutzer- und Abrechnungsdaten können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden.

Der Nutzer ist für die Einhaltung der geltenden Vorschriften zum Datenschutz (insbesondere der DS-GVO) selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, der Leistungserbringerin die Kontaktdaten (Name, Organisation, Telefonnummer etc.) der für die Auftragsdatenbearbeitung weisungsberechtigten Person bzw. des Ansprechpartners mitzuteilen.

Der Nutzer ist ferner verpflichtet, den Auftragnehmer über bekannt gewordene Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsdatenverarbeitung unverzüglich und vollständig zu unterrichten.

Die Leistungserbringerin ist verpflichtet, die an sie übermittelten Daten zweckbestimmt und im Rahmen der Weisungen des Nutzers (also zur Nutzung der Software) zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Die Leistungserbringerin trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DS-GVO.

Die Leistungserbringerin informiert den Nutzer unverzüglich über erhebliche Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder andere Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Verarbeitung der Daten des Nutzers.

Die Leistungserbringerin stellt dem Nutzer auf Verlangen die rechtlich erforderlichen Informationen bereit, damit der Nutzer seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen erfüllen kann.

Der Nutzer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Leistungserbringerin zur Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen verbundene Unternehmen und Dritte zur Leistungserfüllung heranziehen kann bzw. ihrerseits Unternehmen mit Leistungen beauftragt (Subunternehmer). Subunternehmer sind so zu verpflichten, dass sie den gleichen Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit unterliegen wie die Leistungserbringerin gegenüber dem Nutzer.

Näheres hierzu ergibt sich aus der Datenschutzerklärung und Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten Dritter der Leistungserbringerin.

§ 7 Nutzungsrechte

Aus einer Lizenz sind jeweils ein Notar und seine sämtlichen Angestellten und Notarvertreter berechtigt, sofern der Notarvertreter nicht selbst Notar ist. Weitere Notare sind keine Mitarbeiter eines Notars.

Mehrere Notare, die ihr Amt in einer gemeinsamen Kanzlei ausüben, können ein gemeinsames Online-Konto eröffnen. Auch in diesem Fall ist von jedem Notar eine Lizenz zu erwerben.

Eine Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung. Das Nutzungsrecht wird als nicht ausschließliches Nutzungsrecht gewährt und berechtigt den Nutzer nicht zur Unterlizenzierung oder Überlassung an Dritte, die nicht von dem Nutzungsrecht umfasst sind. Das Nutzungsrecht gestattet das Erstellen, Herunterladen und Verwenden von Dokumenten in eigener Verantwortung in Ausübung der notariellen oder rechtsanwaltlichen Tätigkeit.

Eine darüber hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen und bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung durch die Leistungserbringerin, es sei denn eine solche Nutzung ist von Gesetzes wegen zwingend zu gestatten.

Handelt der Nutzer seiner Nutzungsberechtigung zuwider, ist die Leistungserbringerin zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Die Leistungserbringerin haftet nicht für Schäden, die Folge einer vom Nutzer zu vertretenden Pflichtverletzung sind, soweit diese Schäden bei pflichtgemäßem Handeln des Nutzers nicht eingetreten wären. Die Leistungserbringerin weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübermittlung über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gänzlich fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann. Die Leistungserbringerin haftet weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit einer Internetverbindung noch für etwaige technische und elektronische Fehler der Software und Services.

Die Leistungserbringerin wird sich bemühen, die Services und Software mit so wenigen Unterbrechungen wie möglich bereitzustellen. Sie kann Unterbrechungen, Verzögerungen oder sonstige Mängel allerdings nicht zu jeder Zeit ausschließen. Dies liegt insbesondere daran, dass die Datenübermittlung über öffentliche Internetleitungen und die Stromversorgung durch Dritte bereitgestellt wird und über öffentliche Leitungen erfolgt. Die Internet- oder Stromversorgung kann also aus Gründen unterbrochen werden, die nicht im Einflussbereich der Leistungserbringerin liegen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Leistungserbringerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Leistungserbringerin beruhen, haftet die Leistungserbringerin unbeschränkt. Bei allen übrigen Haftungsansprüchen haftet die Leistungserbringerin unbeschränkt nur dann, wenn sie keine garantierte Beschaffenheit zugesagt hat, sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Die Leistungserbringerin haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Leistungserbringerin nur dann, wenn sie eine Pflicht verletzt hat, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für einen Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz nach einem Jahr.

Soweit der Nutzer eine Software oder Teile einer Software von der Leistungserbringerin nutzt, die als „Beta-Version" gekennzeichnet ist, kann diese Software grundsätzlich noch fehlerhaft sein und zu Schäden führen. Der Nutzer ist damit einverstanden, im Falle solcher Beschädigungen keine Ansprüche gegen die Leistungserbringerin zu erheben, soweit nicht die Haftung nach den vorstehenden Absätzen betroffen ist.

Die Leistungserbringerin wird Softwarefehler, die ihr von dem Nutzer bekannt gemacht werden, der Dringlichkeit und den technischen Gegebenheiten entsprechend und schnellstmöglich beheben.

Die Leistungserbringerin weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Haftung für die fehlerhafte Generierung von Dokumenten übernimmt, die mithilfe der Software erstellt worden sind. Das Gleiche gilt für die Verwendung von etwaigen rechtlich nachteiligen oder unrichtigen Klauseln, die der Software entspringen. Eine abschließende Prüfung darauf, ob mithilfe der Software erstellte Dokumente materiell und formell rechtswirksam und angemessen sind und den Interessen der Beteiligten sowie den Berufspflichten des Nutzers bestmöglich entsprechen, ist von dem Nutzer selbst vorzunehmen.

§ 9 Haftung des Nutzers, Folgen von Obliegenheitsverletzungen

Verletzt der Nutzer die Rechte eines Dritten und kommt in diesem Zusammenhang ein Anspruch des Dritten gegen die Leistungserbringerin in Frage, haftet der Nutzer dem Dritten gegenüber selbst und unmittelbar. Wird die Leistungserbringerin für eine solche Rechteverletzung in Anspruch genommen, stellt der Nutzer die Leistungserbringerin frei, es sei denn er weist nach, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 10 Zahlung, Verwaltung, elektronische Rechnung

Der Nutzer erhält eine Dauerrechnung in elektronischer Form. In der Rechnung wird auf die Zahlungsfrist hingewiesen.

Der Nutzer darf nur insoweit mit einem eigenen Anspruch aufrechnen, als seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht, beispielsweise auf Grundlage der Einrede des nicht erfüllten Vertrages, bleibt hiervon unberührt.

Die Leistungserbringerin kann das Online-Konto des Nutzers im Falle eines Zahlungsverzuges in Höhe von mehr als einer Monatsgebühr sperren. Die Geltendmachung übriger Rechte bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung

Der Nutzer und die Leistungserbringerin können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Monats kündigen.

Die Leistungserbringerin und der Nutzer können das Vertragsverhältnis jeweils fristlos aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn das Festhalten an dem Vertragsverhältnis nicht weiter zugemutet werden kann.

§ 12 Preiserhöhungen, Leistungen von Drittanbietern

Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich gestiegener Kosten erhöht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Umsatzsteuer angepasst wird, eine Preiserhöhung von der Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird oder sich die Preise der Dienstleister der Leistungserbringerin erhöhen.

Die Leistungserbringerin ist zur Erhöhung der Preise auch dann berechtigt, wenn sie die von ihr angebotenen Leistungen signifikant erhöht und die Leistungserhöhung wertmäßig entspricht. Eine Entsprechung liegt dann vor, wenn der bisherige Preis im Verhältnis zum bisherigen Angebot einerseits und die zusätzlichen Leistungen (Leistungserhöhungen) zum zusätzlich geforderten Preis (Erhöhungsbetrag) in einem vergleichbaren Verhältnis stehen.

Änderungen bzw. Erhöhungen des Preises teilt die Leistungserbringerin dem Nutzer mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform mit. Die Änderungen gelten als von dem Nutzer genehmigt, wenn er nicht in Textform binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht; der Nutzer wird von der Leistungserbringerin auf diese Folge ausdrücklich im Rahmen der Mitteilung über die Preisänderung hingewiesen. Zur Fristwahrung genügt die fristgerechte Absendung des Widerspruches.

§ 13 Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster, Westfalen.